Ordnung
zur Durchführung der Landesverbandssiegerprüfung
und der Jugendlandesverbandssiegerprüfung
Rally Obedience
im Landesverband Niedersachsen
1. Zweck und Vergabe
1.1. Die Landesverbandssiegerprüfung Rally Obedience (LVSP-RO) ist ein Leistungswettbewerb für Mitglieder der im Landesverband Niedersachsen vereinigten DVG-Mitgliedsvereine. Sie dient der Ermittlung des Landesverbands- und Jugendlandesverbandssiegers der Klassen RO 3 und Senioren Rally Obedience und der Klassensieger RO B, RO 1 und RO 2 Rally Obedience.
1.2. Die LVSP RO ist ein Qualifikationsturnier für die Landessieger und Jugendlandessieger RO3 und Senioren zur Bundessiegerprüfung, sie erhalten dort einen garantierten Startplatz.
1.3. Der LV-Nds. vergibt die Ausrichtung der LVSP RO nach Bewerbung der Vereine durch die Mitgliederversammlung. Sollte zum Zeitpunkt der JHV keine Bewerbung vorliegen, vergibt der LV-Präsident in Absprache mit dem OfRO-LV nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen die LVSP-RO auf nachträglich eingehende Bewerbungen. Der Ausrichter, der auch aus mehreren Mitgliedsvereinen (ARGE) bestehen kann, ist dem OfRO des LV Nds. gegenüber verantwortlich für die Einhaltung der ihn betreffenden Regelungen dieser Ordnung und hat ihn rechtzeitig und laufend über den jeweiligen Stand seiner Vorbereitungen zu unterrichten.
2. Zeitpunkt der Durchführung
Die LVSP-RO findet jährlich am letzten Wochenende im April statt. Eine Verlegung der LVSP-RO darf nur aus zwingenden Gründen erfolgen und bedarf der Zustimmung des Landesverbands-Präsidenten. Bei vorhersehbaren Gründen für eine Verschiebung sollte der neue Termin bis zur Jahreshauptversammlung festgelegt sein. Für den Tag der Veranstaltung besteht im Landesverband Niedersachsen eine Terminschutzsperre für Rally Obedience-Prüfungen.
3. Leitung
Prüfungsleiter ist der OfRO-LV oder sein Stellvertreter. Sollte der OfRO-LV oder sein Stellvertreter auf dieser Veranstaltung das Amt des Prüfungsleiters nicht ausüben können, so kann der OfRO-LV die Leitung an eine geeignete, sachkundige Person delegieren. Der Ausrichter hat einen qualifizierten Organisationsleiter zu stellen.
4. Teilnehmer, Qualifikation, Meldungen
4.1 Startberechtigt sind ausschließlich Hundeführer, die in einem dem DVG LV Nds. angeschlossenen Verein Mitglied sind, für diesen starten und über die geforderten Qualifikationen ihrer Startklasse und die weiteren der PO entsprechenden Startvoraussetzungen verfügen.
4.2 Es werden Startplätze in den Klassen Beginner, 1, 2, 3 und Senioren ausgeschrieben. Zur Meldung ist berechtigt, wer mindestens ein Prüfungsergebnis mit „Gut“ in der zu startenden Klasse erreicht hat. Der Qualifikationszeitraum beginnt einen Tag nach der letzten LVSP und endet vier Wochen vor der LVSP des folgenden Veranstaltungsjahres. Die Startplätze werden nach dem Leistungsprinzip zuerst in den Klassen 3 und Senioren, danach in den Klassen 2, 1 und Beginner vergeben.
4.3 Es werden nur Ergebnisse aus VDH -termingeschützten Prüfungen anerkannt, die in der DVG-Leistungsurkunde eingetragen sind. Als Nachweis ist die Kopie der DVG-Leistungsurkunde zur Meldung mitzuschicken.
4.4 Die Meldungen sind bis zum Meldeschluss per Meldeportal oder per E-Mail beim Prüfungsleiter einzureichen. Die Meldungen müssen maschinell (oder in Druckschrift) auf dem Original DVG-Meldeformular, komplett mit Qualifikationsergebnissen, abgegeben werden. Eine Unterschrift ist bei Jugendlichen zusätzlich vom Erziehungsberechtigten erforderlich. Liegen bis zum Meldeschluss nicht alle Unterlagen vor, ist der Teilnehmer zur Prüfung nicht zugelassen. Verspätet eingegangene Meldungen dürfen nicht berücksichtigt werden. Ein Zurückziehen der Meldung, ungeachtet aus welchem Grund, entbindet nicht von der Zahlung des Startgeldes.
4.5 Die Startgebühren richten sich nach den aktuell üblichen Beträgen eines Rally Obedience-Turnieres und müssen bis spätestens zwei Wochen vor dem Termin der LVSP auf das vom Ausrichter benannte Konto überwiesen werden.
5. Titelvergabe
5.1 Der Titel „Niedersächsischer Landessieger im RO“ wird in den Klassen RO3 und Senioren vergeben.
5.2. Der Titel „Niedersächsischer Landesjugendsieger im RO“ wird in den Klassen RO3 und Senioren vergeben.
5.3. Die Landessieger werden am Turniertag nach der Höchstpunktzahl und bei Gleichstand nach der gelaufenen Zeit ermittelt.
5.4. Die Sieger der Rally Obedience-Klassen Beginner, 1 und 2 werden „Klassensieger und Klassenjugendsieger der Landesverbandssiegerprüfung Rally Obedience in der Klasse Beginner, 1 und 2“.
6. Durchführung
6.1. Der Wettkampf findet in der Regel im Freien statt, wobei die Größe des Parcoursfeldes ausnahmslos mindestens der Vorgabe der jeweils gültigen Prüfungsordnung für Rally Obedience entsprechen muss.
6.2. Die Teilnehmer treten zum Wettkampf und zur Siegerehrung in sportlicher Kleidung an. Während der Prüfung ist das Tragen der ausgegebenen Startnummer verpflichtend.
6.3. Ein Impfpass mit gültiger Schutzimpfung des teilnehmenden Hundes gegen Tollwut, eine gültige Leistungsurkunde, der gültige Mitgliedsausweis des Hundeführers und ggf. der gültige Mitgliedsausweis des Hundeeigentümers, sowie bei jugendlichen Teilnehmern die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten sind am Wettkampftag vor Beginn der Veranstaltung der Wettkampfleitung vorzulegen. Weitere Impfungen können von der Wettkampfleitung in einem zeitlich zu beachtenden Rahmen angeordnet werden, wenn dies durch gesetzliche Bestimmungen oder die Veterinärbehörde gefordert wird.
Für den gemeldeten Hund ist eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung nachzuweisen, ansonsten besteht keine Startberechtigung.
7. Aufgaben des Ausrichters
7.1 Erledigung des Schriftverkehrs mit den zuständigen Behörden (z. B. Veterinär-, Ordnungsbehörde) und Einholen aller notwendigen Genehmigungen.
7.2 Einladung der Hundesportler durch Ausschreibung mit allen erforderlichen Informationen auf der Homepage des LV und wenn vorhanden, auf der eigenen Homepage.
7.3 Einladung der Mitglieder des Präsidiums des LV und der Mitgliedsvereine durch Brief oder E-Mail.
7.4 Öffentlichkeitsarbeit in Absprache mit dem OfRO-LV.
7.5 Bereitstellung aller notwendigen Geräte zur Durchführung des Wettkampfes nach den Vorschriften des Regelwerkes Rally Obedience, einschl. Startnummern für die Teilnehmer.
7.6 Bereitstellung weiterer technischer Geräte wie z.B. Hard- und Software zur Durchführung, Abwicklung und Auswertung des Wettkampfes, Lautsprecheranlage und Mobiltelefone/Funkgeräte sowie Gestellung geeigneter und ausreichender Sanitäranlagen ggf. nach Absprache mit dem OfRO-LV.
7.7 Stellen der erforderlichen Helfer und des Wettkampfpersonals.
7.8 Abschluss der erforderlichen Versicherungen.
7.9 Stellen einer geeigneten Fläche gemäß PO (siehe Punkt 6).
7.10 Sicherstellung Erster Hilfe für Mensch und Hund.
7.11 Erstellung von Urkunden in Absprache mit dem OfRO-LV.
7.12 Organisation eines angemessenen Rahmens (Einmarsch/Siegerehrung u.a.) nach Absprache mit dem OfRO-LV. Die Siegerehrung ist Bestandteil der Prüfung. Die Teilnahme an der Siegerehrung ist Pflicht.
8. Aufgaben des OfRO-LV
8.1. Beantragung des Terminschutzes nach Absprache mit dem Ausrichter
8.2. Einladung des vom OfRO DVG bestimmten Wertungsrichters.
8.3. Kontrolle und Abnahme der Wettkampfstätte und der Geräte
8.4. Prüfung der Endergebnisse und Weiterleitung zur Veröffentlichung an den Obmann für Öffentlichkeitsarbeit im LV-Niedersachsen.
9. Aufgaben des LV-Vorstandes
9.1. Ggf. Erstellung eine Grußwortes durch den LV-Präsidenten
9.2. Durchführung der Siegerehrung in Absprache mit dem Ausrichter
10. Kosten
10.1. Einnahmen, Spenden und Überschüsse wie z.B. Startgelder, Verkaufserlöse, Standmieten verbleiben beim Ausrichter.
10.2. Der ausrichtende Verein trägt die Kosten für die Rally Obedience Wertungsrichter,
sowie Schleifen, Pokale, Urkunden und ähnliches, sowie Versicherungen,
Platzmieten, Genehmigungen und Kosten für Verbände.
10.3. Der LV zahlt dem Ausrichter einen Zuschuss lt. gültiger Finanzordnung.
11. Kosten des LV
Die Zuschüsse und die Übernahme der Kosten des Prüfungsleiters ergeben sich aus der jeweils gültigen Finanzordnung.
12. Allgemeines
12.1. Am Tag der Prüfung dürfen die, für den Wettkampf vorgesehenen Bereiche nicht zu Übungszwecken genutzt werden, bei Nichtbeachtung) erfolgt die Disqualifikation.
12.2. Anordnungen der Ordnungs- und der Veterinärbehörde sind zu beachten und Folge zu leisten.
12.3 Alle im Text enthaltenen geschlechtlichen Anreden sind exemplarisch, sie gelten entsprechend auch für das andere Geschlecht.
Diese Ordnung tritt nach Beschluss des LV-Vorstandes am 01.09.2021 in Kraft